Mietrückstand:
Ein Mietrückstand kann zur Kündigung Ihres Mietvertrages führen.
Kündigung:
Wenn Sie auf die Mahnschreiben nicht reagieren, ist Ihre Vermieterin / Ihr Vermieter berechtigt, eine Räumungsklage bei Gericht einzubringen.
Räumungsklage:
Die anfallenden Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren müssen Sie bezahlen, das heißt: Ihr Schuldenstand wächst.
Räumungsurteil:
Wenn Sie weiterhin nicht reagieren, wird das Gericht ein Räumungsurteil erlassen.
Delogierung:
Mit diesem Urteil kann die Vermieterin / der Vermieter einen Termin für die Räumung Ihrer Wohnung festsetzen lassen. Zu diesem Termin erscheint der Gerichtsvollzieher mit dem Möbelwagen und Ihre Wohnung wird geräumt.
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