Mietrückstand:

Ein Mietrückstand kann zur Kündigung Ihres Mietvertrages führen.

 

Kündigung:

Wenn Sie auf die Mahnschreiben nicht reagieren, ist Ihre Vermieterin / Ihr Vermieter berechtigt, eine Räumungsklage bei Gericht einzubringen.

 

Räumungsklage:

Die anfallenden Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren müssen Sie bezahlen, das heißt: Ihr Schuldenstand wächst.

 

Räumungsurteil:

Wenn Sie weiterhin nicht reagieren, wird das Gericht ein Räumungsurteil erlassen.

 

Delogierung:

Mit diesem Urteil kann die Vermieterin / der Vermieter einen Termin für die Räumung Ihrer Wohnung festsetzen lassen. Zu diesem Termin erscheint der Gerichtsvollzieher mit dem Möbelwagen und Ihre Wohnung wird geräumt.

Fachstelle für Gefährdetenhilfe

Breitenfelderstraße 49/1

5020 Salzburg

Tel: 0662/87 46 90-0

Fax: 0662/87 46 90-30

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Beratungszeiten

Mo - Fr:

8:30 - 12:30 Uhr

und nach Terminvereinbarung

(telefonische Terminvereinbarung erwünscht)

 

In den Bezirken Beratungen nur nach Terminvereinbarung: 0662/87 46 90-0

5400 Hallein

Bahnhofstraße 10

(Arbeiterkammer)

 

5600 St. Johann

Industriestraße 14

(Verein "Samba")

 

5700 Zell am See

Ebenbergstr. 1

(Arbeiterkammer)

 

5580 Tamsweg

Hatheyergasse 126

(Sozialzentrum Lungau)