Stationäres Übergangswohnen (STÜW)
Das stationäre Übergangswohnen bietet mit seinen 11 Wohnplätzen in einem Wohnhaus Platz für die eingehende Abklärung der betreffenden Lebenssituationen. Primäres Ziel ist die Wohnversorgung. Die Aufenthaltsdauer ist mit einem halben Jahr befristet, ein Zeitrahmen, der sich in der Praxis oftmals als zu knapp erweist, um die verworrenen Lebensumstände zu klären und nach Möglichkeit zu verbessern.
Im Anschluss an den Aufenthalt im STÜW kann das Betreuungsangebot des Ambulanten Übergangswohnens oder des Langzeitwohnens genützt werden.
Dienstleistungen sind zum Beispiel:
- Bereitstellung von Wohnraum für wohnungslose bzw. obdachlose Personen
- Unterstützung bei der Existenzsicherung
- Begleitung in aktuellen Lebenskrisen
- Hilfestellung beim Erwerb und Erhalt künftigen Wohnraumes
E-Mail Betreutes Wohnen